Alle Ökokisten-Betriebe sind zertifizierte Bio-Händler, zum Teil auch Bio-Erzeuger.
Was Ökokisten-Betriebe erfüllen müssen
Neben den externen Bestimmungen der EU-Öko-Verordnung für Bio-Erzeuger unterliegt jeder Lieferbetrieb zusätzlich den eigenen strengen Verbandsrichtlinien von Ökokiste e.V. Damit sichern wir Produkt- und Servicequalität, Regionalität und Transparenz sowie ein soziales und ökologisch verantwortungsvolles Handeln. Die Verbandsrichtlinien umfassen Ausschlusskriterien und Punktkriterien. Deren Einhaltung wird von unabhängigen, staatlich anerkannten Kontrollstellen geprüft.
Ausschlusskriterien – für alle verbindlich
Jeder Ökokisten-Betrieb muss sämtliche Ausschlusskriterien vollumfänglich erfüllen. Deren Liste ist lang. Hier ein paar Beispiele:
- Alle von der EU-Öko-Verordnung erfassten Produkte, die wir Ihnen liefern, stammen ausnahmslos und damit zu 100 % aus kontrolliert ökologischem Landbau.
- Alle nicht von der EU-Öko-Verordnung erfassten Produkte entsprechen den Sortimentsrichtlinien des Bundesverbands Naturkost Naturwaren (BNN) und den darin geforderten Zertifizierungsstandards.
- Der Ökokisten-Betrieb ist selbst Erzeuger oder arbeitet mit mindestens einem regionalen Erzeuger zusammen.
Punktkriterien bewerten die Produktqualität, den Anteil regionaler Ware und Verbandsware sowie besonderes Engagement, Kundenorientierung, soziale Verantwortung und betriebliche Entwicklung.